Straßenbeiträge - Faktencheck und Ausblick

Veröffentlicht am 27.02.2021 in Kommunalpolitik

Erfahren Sie hier mehr Fakten, Hintergründe sowie einen Ausblick rund um das Thema Straßenausbaubeitäge in der Marktgemeinde Niederaula.

 

  • Die Marktgemeinde wurde 2010 durch die Kommunalaufsicht verpflichtet eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen. Die Listenverbindung (BLN, CDU, B90/Grüne) hat sich in der Vergangenheit vehement für wiederkehrende Straßenausbaubeiträge ausgesprochen. Die SPD war stets gegen wiederkehrende Beiträge. Aufgrund des extrem hohen Verwaltungsaufwands wurde dieses Vorhaben dann auch aufgegeben.
  • Maßgeblich mit den Stimmen der SPD wurden zum 01.01.2019 die Gemeindeanteile bei Straßenbaumaßnahmen zur Entlastung der Bürger deutlich angehoben. Anschließend sollte ein Teil bereits gezahlter Beiträge freiwillig zurückerstattet werden. Ein entsprechender Antrag wurde vom Gemeindevorstand eingebracht, um die rechtliche Machbarkeit zu prüfen. Ziel war eine Gleichbehandlung bei der Veranlagung für Baumaßnahmen vor und nach dem o.g. Stichtag.
  • Die Straßenbeitragssatzung wurde dann zum 01.01.2020 insgesamt außer Kraft gesetzt, d.h. für aktuelle Straßenbaumaßnahmen werden keine Beiträge mehr erhoben, da Zwischenzeitlich vom Land Hessen die Möglichkeit hierzu geschaffen wurde. Ein Ausgleich der Einnahmeausfälle, wie von der SPD für die Gemeinde gefordert, ist allerdings nicht erfolgt!
  • Chaos verursacht haben zwei Entscheidungen der Listenverbindung. Zum einen sollte o.g. Änderung des Gemeindeanteils durch eine Satzungsänderung rückwirkend ab 2010 erfolgen. Dies läuft jedoch geltendem Recht zu wider. Der Bürgermeister hat daher Widerspruch eingelegt.
  • Auf der anderen Seite wurde eine Rückzahlungssatzung für sämtliche Straßenbeiträge in Höhe von über 3 Mio. Euro beschlossen. Sowohl die Kommunalaufsicht, das Regierungspräsidium Kassel, das Ministerium des Inneren als auch der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) sehen hierfür keine Rechtsgrundlage. Daher ist die SPD dem Widerspruch des Bürgermeisters gefolgt, um Schaden von der Gemeinde abzuwenden.
  • Mit Mehrheit der Listenverbindung wird auch hier erneut wieder der Klageweg beschritten. Ein vergleichbares Gerichtsurteil aus Limburg hat aber bereits gezeigt, dass die geforderte Rückzahlung rechtswidrig ist.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass die Gemeinde nicht weiter durch Rechtsstreitigkeiten und langjährige Prozesse finanziell belastet wird!
  • Wir fordern weiterhin sowohl die landesweite Abschaffung der ungerechten Straßenausbaubeiträge als auch den Ausgleich der Einnahmeausfälle der Gemeinden durch das Land Hessen!
 

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